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§ 5 Ratenzahlung

Bonität vorausgesetzt, gewährt SAFS & BETA die Möglichkeit von Ratenzahlung. Folgende Ratenzahlungsvarianten sind möglich:

Monatsraten
Kurs, Kurspaket oder
Ausbildungsgebühr (netto)

2

400,-

4

600,-

6

800,-

8

1500,-

10

2500,-

12

3500,-

Ratenzahlungen sind kostenfrei.

Die 1. Rate wird sechs Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn zur Zahlung fällig. Bei Kurspaketen ist die Zahlung spätestens bis sechs Wochen vor Beginn des 1. Kurses zu leisten. Erfolgt die Anmeldung in einem Zeitraum von weniger als sechs Wochen vor Ausbildungs- bzw. Kursbeginn, wird die 1. Rate mit der von SAFS & BETA übersandten Anmeldebestätigung und Rechnung sofort zur Zahlung fällig. Alle weiteren Raten werden jeweils zum 05. Eines jeden Monats zur Zahlung fällig. Ratenzahlung kann nur im Zusammenhang mit einer vom Vertragspartner erteilten SEPA-Lastschriftmandates gewährt werden. Der Vertragspartner versichert, dass seine wirtschaftlichen Verhältnisse geordnet sind und keine Gründe vorliegen, die einer Ratenzahlung entgegenstehen. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für ausreichende Kontodeckung zu sorgen. Kann ein Einzug aus Gründen, die nicht von SAFS & BETA zu vertreten sind, nicht erfolgen, trägt der Vertragspartner die hieraus entstehenden zusätzlichen Kosten einschließlich Verzugszinsen. Kommt der Vertragspartner schuldhaft mit einer Rate in Zahlungsverzug, so werden alle bis zu diesem Zeitpunkt noch offenen Raten sofort zur Zahlung fällig. Die Umbuchung eines Kurses durch den Vertragspartner, gleich aus welchem Rechtsgrund, weniger als sechs Wochen vor Kurs- oder Ausbildungsbeginn auf einen späteren Zeitpunkt berührt die Ratenzahlungsvereinbarung nicht. Im Falle einer vollständigen Stornierung der Teilnahme fällt zusätzlich zu den Stornogebühren (siehe § 7) eine pauschale Bearbeitungsgebühr für die Kündigung der Ratenzahlungsvereinbarung in Höhe von 100,00 € zzgl. MwSt. an. Diese wird sofort fällig und ist an SAFS & BETA zu leisten. Eine Ratenzahlung auf Warenlieferungen ist ausgeschlossen.

§ 6 Vergünstigungen, Rabatte, Werbeaktionen

Vergünstigungen und Rabatte aus Werbeaktionen sind dem jeweils aktuellen Ausbildungskatalog oder dem Internet zu entnehmen. Aktionsangebote sind auf den dort angegebenen Zeitraum beschränkt. Eine Kombination von unterschiedlichen Vergünstigungen und Rabatten für dieselbe Anmeldung ist nicht möglich, es sei denn, SAFS & BETA gestattet dies ausdrücklich. Kurspakete und Trainer-Club-Mitgliedschaften sind bereits rabattiert und daher von weiteren Vergünstigungen und Rabatten aus Werbeaktionen ausgeschlossen. Gutscheine und Wertschecks sind mit der Anmeldung im Original einzureichen. Prüfungsgebühren sind nicht rabattfähig

§ 7 Stornierung

Eine Stornierung kann nur durch den Vertragspartner schriftlich erfolgen. Eine Stornierung die außerhalb der Geschäftszeiten eingeht bleibt unberücksichtigt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Stornoeingang bei SAFS & BETA und nicht die Absendung durch den Vertragspartner. Bei einer Stornierung außerhalb der Geschäftszeiten (Mo – Fr. 08:00 – 17:00 Uhr) für Kurse am Folgetag, greift §7 Punkt 3.) Erfolgt die Stornierung:

  1. bis 14 Tage vor 1. Kurs- oder Ausbildungsbeginn, so hat der Vertragspartner eine Stornogebühr von 40,00 € zzgl. MwSt. pro gebuchten Kurs zu entrichten;
  2. 13 bis 1 Tag vor 1. Kurs- oder Ausbildungsbeginn 50 % des  Gesamtbruttorechnungsbetrages;
  3. bei Stornierung nach dem 1. Kurs- oder Ausbildungsbeginn 100 % des Gesamtbruttorechnungsbetrages;
  4. eines Workshops liegt die Stornogebühr bei pauschal 40,00 € zzgl. MwSt. Bei Stornierung nach Workshop-Beginn 100 % des Gesamtbruttorechnungsbetrages.


Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SAFS & BETA ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Vertragspartners auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt. Von der Stornierung betroffene Trainer-Club-Leistungen können nicht in das Folgejahr übertragen werden. Ein Rückzahlungsanspruch aus Stornierungen unterliegt der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt grundsätzlich mit dem Schluss des Jahres, in dem der Vertrag (die Anmeldung) zwischen Kunde und SAFS & BETA geschlossen wurde.

§ 8 Umbuchungen, Teilnehmeränderungen

Zeitliche Umbuchungen oder Teilnehmeränderungen können bis spätestens 14 Tage vor dem jeweiligen Kurs- oder Ausbildungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € zzgl. MwSt. schriftlich vom Vertragspartner beantragt werden. Im Falle einer Umbuchung 13-1 Tag vor Ausbildungsbeginn oder nach dem 1. Kurstag, greifen die Bedingungen des § 7. Maßgebend ist der Eingang des Antrags bei SAFS & BETA. Der Antrag muss zwingend den bzw. die vom Vertragspartner gewünschten Ersatztermine gemäß Ausbildungskatalog beinhalten. SAFS & BETA ist bemüht, den Wünschen zu entsprechen. Ist eine Umbuchung auf die vom Vertragspartner gewünschten Termine nicht möglich, weil etwa diese Termine bereits ausgebucht sind, wird SAFS & BETA noch freie Termine zur Auswahl anbieten. Kongresse, Events und Thementage sind von Umbuchungen ausgeschlossen.

§ 9 Events, Veranstaltungen, Kongresse

Events, Veranstaltungen, Kongresse sind von den §§ 7 und 8 ausgeschlossen und können weder storniert noch umgebucht werden. Sollte ein Erscheinen zu der gebuchten Veranstaltung nicht möglich sein, kann bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn schriftlich ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Bei Nichterscheinen hat der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber SAFS & BETA.

§ 10 Haftung

SAFS & BETA haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer Erfüllungsgehilfen. Die vorgenannte Haftungsbeschränkung ist ebenfalls nicht anwendbar im Falle von Schadenersatzansprüchen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit durch den Verstoß die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet wird, wobei auch in diesem Fall bei einfacher Fahrlässigkeit nur für den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet wird. Ansprüche des Vertragspartners aus entgangenem Gewinn sind ausgeschlossen. Der Ausbildungskatalog und die darin enthaltenen Beschreibungen und Preisangaben wurden von SAFS & BETA mit größter Sorgfalt zusammengestellt. Für die Richtigkeit der Beschreibungen aller im Ausbildungskatalog angegebenen Leistungen und Preise haftet SAFS & BETA nur insofern, als SAFS & BETA nicht vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat.

§ 11 Änderung von Lehrinhalten/Kursannullierung

Das Recht zur Änderung der ausgeschriebenen Termine, Veranstaltungsorte, des Programm-/Zeitablaufs und der Ausbilder bleibt vorbehalten. Inhalt und Ablauf der Lehrprogramme orientieren sich an den Qualifikationen und am Bildungsbedarf der jeweiligen Teilnehmer sowie an aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Unter Wahrung des Gesamtcharakters und der Qualität der angebotenen Leistungen bleibt SAFS & BETA hiernach eine Anpassung der Lehrinhalte vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der Interessen des Vertragspartners zumutbar und hiermit keine wesentlichen Änderungen der vereinbarten Leistungsinhalte verbunden sind. Änderungen führen auf Seiten des Vertragspartners weder zu einem Rücktritt noch einem Minderungsrecht. SAFS & BETA behält sich das Recht vor, Kurse, Kurspakete und Ausbildungen bei zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Der Vertragspartner wird hierüber rechtzeitig informiert.

§ 12 Urheberrecht

Der Inhalt des Ausbildungskataloges und der Website von SAFS & BETA (ausgenommen Werbung Dritter) sowie die Inhalte der Lehrgangsunterlagen unterliegen dem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Wiedergabe des Inhalts oder von Teilen des Inhalts ist untersagt. Mit der Teilnahme an Ausbildungen oder Kursen werden keine Nutzungsrechte hieran erworben. Der Vertragspartner hat die von ihm benannten Teilnehmer darauf hinzuweisen. Urheberrechtsverstöße werden mit Abmahnung und einer Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 € geahndet. Hierbei bleibt dem Vertragspartner jedoch der Nachweis eines tatsächlich geringeren Schadens wie auch derjenige eines tatsächlich überhaupt nicht entstandenen Schadens vorbehalten. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.

§ 13 Foto- und Videoaufzeichnungen

SAFS & BETA ist berechtigt, zu Ausbildungs- und Werbezwecken Foto- und/ oder Videoaufzeichnungen der Teilnehmer während der Durchführung von Ausbildungen, Kursen und Events sowie Veranstaltungen anzufertigen und diese räumlich und zeitlich unbeschränkt, unentgeltlich zu nutzen und zu veröffentlichen.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten des Vertragspartners werden  zur Beantwortung von Anfragen, Abwicklung von Verträgen und zur  technischen Administration erhoben, verarbeitet und übermittelt. Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Ãœbermittlung) verfährt SAFS & BETA nach den gesetzlichen Vorschriften. Die für die Vertragsabwicklung notwendigen Daten des Vertragspartners werden gespeichert und im erforderlichen Umfang an von SAFS  & BETA beauftragte Kooperationspartner weiter gegeben. Eine Weitergabe der Daten an Dritte  zu  anderen Zwecken  bedarf der Einwilligung des Vertragspartners, welche jederzeit widerrufen werden kann. Eine Weitergabe oder ein Verkauf der personenbezogenen Daten findet nicht statt. SAFS & BETA erteilt dem Vertragspartner auf Verlangen jederzeit Auskunft über die gespeicherten Daten, den Zweck der Speicherung und deren Herkunft. Zusätzlich besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und Löschung der personenbezogenen Daten. 

§ 15 Gerichtsstand/Salvatorische Klausel

Ist der Vertragspartner Unternehmer, gilt Mainz-Kastel als Gerichtsstand vereinbart. Es gilt deutsches Recht. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieses Vertrages berühren die Wirksamkeit des Gesamtvertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, unwirksame Klauseln durch wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

Stand: 09/2015