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Anerkannt von den Krankenkassen

Mit Absolvierung der Lehrgänge „Grundlagen der Entspannung“ & „Entspannungs-Coach“ und einer Grundqualifikation* erfüllen Sie die Voraussetzungen um einen Präventionskurs im Rahmen des §20 SGB V Abs. 1 durchzuführen. Viele gesetzliche Krankenkassen erkennen diese Zusatzqualifikation an.


* Beispiele hierfür sind u.a. Sportwissenschaftler mit den Abschlüssen: Diplom, Staatsexamen, Magister, Master, Bachelor; Krankengymnasten / Physiotherapeuten, Sport- und Gymnastiklehrer, Ergotherapeuten, Erzieher, Gesundheitspädagogen mit den Abschlüssen: Diplom, Magister, Master, Bachelor; Heilpädagogen